Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Rückzahlungsanspruch des Mieters bei "gleitender Nichtigkeit" wegen Mietpreisüberhöhung
Leitsatz (amtlich)
Die sog gleitende Nichtigkeit führt nicht dazu, daß bei jedem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete dem dadurch zulässig gewordenen Mietzins jeweils noch ein Zuschlag von 20% hinzuzusetzen ist. Bei der Berechnung des Rückzahlungsanspruchs des Mieters ist die gestiegene ortsübliche Vergleichsmiete vielmehr nur und insoweit zu berücksichtigen, wie sie den bei Vertragsschluß zulässigen und insoweit wirksam vereinbarten Mietzins übersteigt.
Fundstellen
Haufe-Index 1739271 |
NJW-RR 1999, 1170 |
NZM 1999, 662 |
WuM 1999, 634 |
IPuR 1999, 43 |
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