Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadenersatzanspruch des Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs nach Räumungsvergleich

 

Orientierungssatz

Endet ein Räumungsrechtsstreit nach einer Eigenbedarfskündigung mit einem Räumungsvergleich, in dem sich der Mieter gegen Zahlung einer Abfindung und Gewährung einer Räumungsfrist zum Auszug verpflichtet, kann er nachträglich keine Schadenersatzansprüche daraus mehr herleiten, daß der Vermieter Eigenbedarf lediglich vorgetäuscht hat (Anschluß LG Tübingen, 1993-03-22, 1 S 428/92, WuM 1993, 353).

 

Normenkette

BGB §§ 276, 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 779

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541690

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