Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadenersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung nach einvernehmlicher Beendigung des Mietvertrages durch Anwaltsvergleich

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Kündigt der Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs, bestreitet sodann der anwaltlich beratene Mieter die behaupteten Kündigungsgründe, und schließen die Parteien schließlich unter Aufrechterhaltung ihrer wechselseitigen Standpunkte einen Anwaltsvergleich, in dem sich der Mieter zur Räumung bei Zahlung eines Abstandsbetrages durch den Vermieter verpflichtet, steht dem Mieter nach Räumung auch dann kein Schadensersatzanspruch zu, wenn sich herausstellt, daß der Eigenbedarf des Vermieters tatsächlich nicht gegeben war.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: Abgrenzung BayObLG München, 1982-02-25, RE Miet 2/82, NJW 1982, 2003.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738547

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