Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlagebeschluß zur Eigenbedarfskündigung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Gemäß Art 3 des 3. MRÄndG (MietRÄndG 3) soll ein RE des OLG Frankfurt zu folgenden Fragen eingeholt werden:
Verlangt eine auf Eigenbedarf gestützte Kündigung gemäß BGB § 564b Abs 2 Nr 2, daß der Vermieter hierfür vernünftige Gründe angibt oder wird seine Kündigungsmöglichkeit nur durch Willkür begrenzt?
2 Sind die geltend gemachten Eigenbedarfsgründe durch das Gericht nachprüfbar oder sind dem Gericht entsprechende Nachforschungen versagt?
3 Trägt der Vermieter die Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen von Eigenbedarfsgründen oder muß der Mieter dem Vermieter Willkür nachweisen?
4 Sind die einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigung entgegenstehenden Interessen des Mieters bereits im Rahmen des BGB § 564b Abs 2 Nr 2 zu prüfen oder erst auf Widerspruch des Mieters im Rahmen des BGB § 556a?
5 Stellt es ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Mietverhältnisses im Sinne des BGB § 564b Abs 2 Nr 2 dar, wenn der Vermieter (bzw sein Ehepartner) bei bestehender, nicht geschiedener Ehe die Räume mit einem neuen Lebensgefährten/Lebensgefährtin beziehen will?
Fundstellen
Dokument-Index HI1730147 |
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