Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Keine Nachholung des Mieterhöhungsverlangens bei Versäumung der Frist der Zustimmungsklage zur Mieterhöhung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Bei Versäumung der Klagefrist der Zustimmungsklage zur Mieterhöhung ist ein Nachholen des Erhöhungsverlangens nicht möglich. Die Heilung durch Nachholen sieht das Gesetz in diesem Fall nicht vor. Das ein wirksames Erhöhungsverlangen aufgreifende Schreiben des Vermieters setzt die Klagefrist nicht in Gang und ist kein selbständiges, unwirksames Erhöhungsverlangen, das nachgeholt werden könnte.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737817

AnwBl 2005, 157

WuM 2005, 457

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