Entscheidungsstichwort (Thema)

Begründung einer Eigenbedarfskündigung: Auswechseln von Kündigungsgründen

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Ein Auswechseln von Kündigungsgründen hinsichtlich der Person, deretwegen ein Eigenbedarf geltend gemacht wird, ist unzulässig.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734527

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