Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Rückforderung einer unter Vorbehalt geleisteten Betriebskostennachzahlung bei unbilligem Umlegungsmaßstab

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Mieter kann die unter Vorbehalt geleistete Betriebskostennachzahlung nicht mit der Begründung zurückfordern, daß der vom Vermieter bestimmte Abrechnungsmaßstab billigem Ermessen nicht entsprochen habe. Der Vermieter kann aber verpflichtet sein, eine geänderte Abrechnung zu erstellen, die die verbrauchsabhängigen Betriebskosten nach einem gesonderten Umlageschlüssel verteilt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736391

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