Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Rückforderung einer unter Vorbehalt geleisteten Betriebskostennachzahlung bei unbilligem Umlegungsmaßstab nach Wohnfläche

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Mieter kann die unter Vorbehalt geleistete Betriebskostennachzahlung nicht mit der Begründung zurückfordern, daß der vom Vermieter bestimmte Abrechnungsmaßstab billigem Ermessen nicht entsprochen habe. Der Vermieter kann aber verpflichtet sein, eine geänderte Abrechnung zu erstellen, die die verbrauchsabhängigen Betriebskosten nach einem gesonderten Umlageschlüssel verteilt.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Die Umlage von verbrauchsabhängigen Nebenkosten nach dem Flächenmaßstab ist grob unbillig, wenn im Hause 22 Wohnungen vorhanden sind, von denen 20 nur 25 - 45 qm groß sind, während nur zwei Wohnungen eine Wohnfläche von 100 qm aufweisen, diese jedoch ebenso wie die kleinen Wohnungen von nur zwei Personen bewohnt werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736389

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