Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerberaummiete: Feststellungsklage bezüglich des Kündigungs- bzw Mietminderungsrechts des Mieters. Gewerberaummiete: Wegfall der Geschäftsgrundlage

 

Orientierungssatz

1. Die Klage eines Mieters auf Feststellung eines Kündigungsrechts ist unstatthaft; dem Mieter steht an der von ihm beantragten Feststellung auch kein rechtlich geschütztes Interesse zu.

2. Haben die Parteien eines Mietvertrages über Gewerbeflächen in einem Einkaufszentrum sowohl das den Mieter treffende Verwendungsrisiko als auch die Frage, inwieweit das Florieren des Zentrums für das Mietverhältnis der Parteien von Bedeutung ist, abschließend geregelt, dann kann sich der Mieter nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen, wenn die tatsächliche Entwicklung des Einkaufszentrums hinter seinen Erwartungen zurückbleibt.

3. Zahlt der Mieter 20% des Mietzinses wegen angeblicher Mängel der Mietsache unter Vorbehalt, dann ist eine Klage des Vermieters auf Feststellung, daß der Mieter nicht zur Mietminderung berechtigt ist, dh daß ihm der Mietzinsanspruch ungekürzt zusteht, zulässig.

 

Nachgehend

OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 17.06.1999; Aktenzeichen 12 U 71/98)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737463

ZAP 1999, 1238

ZMR 1999, 700

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