Entscheidungsstichwort (Thema)

Umstellung auf separate Abrechnung der Betriebskosten bei Preisbindung: Erforderlichkeit einer Erklärung trotz Gleitklausel. Umstellung auf separate Abrechnung der Betriebskosten bei Preisbindung: Rückwirkung dieser Erklärung. Umstellung auf separate Abrechnung der Betriebskosten bei Preisbindung: Rückforderungsanspruch

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Hat der Vermieter der preisgebundenen Neubauwohnung die Kostenmiete nicht bis zum 31. Dezember 1986 durch schriftliche Erklärung auf die separate Abrechnung der Betriebskosten umgestellt, kann er diese Erklärung - auch bei der im Mietvertrag enthaltenen Gleitklausel, wonach "sich die Miete von dem ersten Termin ab erhöht, der nach diesen Vorschriften zulässig ist, wenn durch allgemeine Rechtsvorschriften eine Erhöhung der Miete zugelassen ist" - nur mit Wirkung für die Zukunft nachholen.

2. Hat der Mieter trotz unterlassener Umstellung der Kostenmiete gesondert Betriebskosten gezahlt, steht ihm seit Beginn des nach 1986 folgenden Abrechnungszeitraums ein Rückforderungsanspruch zu.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738292

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