Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Wirksamkeit eines Zustimmungsverlangens gemäß MietHöReglG § 2 Abs 2, das sich bei Eheleuten als Mietern nur an einen der Mieter richtet

 

Orientierungssatz

1. Das Landgericht legt dem Kammergericht folgende Rechtsfrage zur Entscheidung gemäß MietHöReglG 3 Art 3 Abs 1 vor:

Ist ein Zustimmungsverlangen gemäß MietHöReglG § 2 Abs 2 wirksam, welches sich bei Eheleuten als Mietern nur an einen der Mieter richtet, wenn die Parteien formularmäßig ua vereinbart haben.

2. Mehrere Personen, auch Ehegatten, haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem Mieter abgegeben wird. Willenserklärungen eines Mieters sind auch für die anderen Mieter verbindlich.

Die Mieter gelten zur Vornahme und Entgegennahme derartiger Erklärungen als Gegenseitig bevollmächtigt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730755

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