Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorzeitige Entlassung aus dem befristeten Mietvertrag nach Geburt eines Kindes. Mietkaution für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Nach der Geburt eines Kindes ist die alleinerziehende Mieterin berechtigt, vom Vermieter die Entlassung aus dem befristeten Mietvertrag über eine Einzimmerwohnung zu verlangen.

2. Beinhaltet der Mietzins ein Entgelt für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen, kann neben der Mietkaution eine weitere Sicherheit nicht verlangt werden, soweit das dreifache der Nettomiete insgesamt überschritten wird.

3. Die Vereinbarung und Annahme einer überhöhten Mietkaution verpflichtet als unerlaubte Handlung zum Schadensersatz.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737251

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