Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraumräumungsklage in den neuen Bundesländern: Recht zum Besitz aufgrund Wohnungszuweisung. Wohnraumräumungsklage in den neuen Bundesländern: Bestimmung des Inhalts eines Mietverhältnisses durch Gestaltungsurteil. Wohnraumräumungsklage in den neuen Bundesländern: Wert der Beschwer

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Durch die frühere Wohnraumzuweisung in den neuen Bundesländern wurde ein Recht zum Besitz begründet, das dem Eigentümer auch dann entgegengehalten werden kann, wenn ein Mietvertrag nicht oder nicht wirksam geschlossen wurde. Solange kein für den Eigentümer wirksamer Mietvertrag geschlossen wird, besteht ein mietvertragsähnliches gesetzliches Schuldverhältnis nach ZGB § 100 Abs 2 S 2 (juris: ZGB DDR).

2. Nach Wegfall der für die Wohnraumlenkung zuständigen Organe ist im Streitfall auf Antrag einer Partei des gesetzlichen Schuldverhältnisses durch das Gericht der Inhalt des dann nach ZGB § 100 Abs 2 S 1 an dessen Stelle tretenden Mietverhältnisses durch Gestaltungsurteil festzusetzen.

3. Bei einer Wohnraumräumungsklage bemißt sich die Beschwer regelmäßig nach dem dreifachen Betrag einer Jahresmiete. Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch auf das Eigentum gestützt wird und der Besitzer das Bestehen eines Mietverhältnisses einwendet.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierungen zu Leitsatz 3: So auch LG Hamburg, 1991-04-03, 311 S 22/91, WuM 1992, 145 und LG Stuttgart, 1991-08-01, 6 S 255/91, WuM 1992, 24; vergleiche LG Bremen, 1992-01-29, 2 S 643/91, WuM 1992, 202; entgegen LG Regensburg, 1991-11-19, S 347/91, WuM 1992, 145.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736946

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