[Ohne Titel]
Die Politik des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik ist auf die kontinuierliche Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bürger und ihre Entwicklung zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet. Sie beruht auf der politischen Macht der Arbeiterklasse, den sozialistischen Produktions- und Eigentumsverhältnissen sowie der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Prozesse, die jedem Bürger ein Leben in materieller und sozialer Sicherheit garantieren.
Das Recht der Deutschen Demokratischen Republik dient in seiner Gesamtheit der Verwirklichung dieser dem Wohle des Volkes verpflichteten Politik. Die Aufgabe des sozialistischen Zivilrechts als Teil des einheitlichen Rechts besteht darin, die gesellschaftlichen Beziehungen im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Gütern und Leistungen, insbesondere mit Wohnraum, Konsumgütern und Dienstleistungen mit hoher Wirksamkeit zu gestalten. Es ist darauf gerichtet, die Persönlichkeit der Bürger zu entwickeln, das sozialistische Eigentum zu mehren, verantwortungsvoll zu nutzen und vor Schaden zu bewahren sowie das persönliche Eigentum der Bürger zu schützen.
Die Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger erfordert, ein hohes Entwicklungstempo der sozialistischen Produktion, die Steigerung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität zu gewährleisten. Grundlage für den Erwerb von Konsumgütern und Leistungen ist die von jedem Bürger für die Gesellschaft geleistete Arbeit, nach der sich der Anteil des einzelnen am gesellschaftlichen Reichtum bemißt. Mit der weiteren Entw...