Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen beleidigender SMS des Mieters

 

Orientierungssatz

Wenn ein Mieter seinem Vermieter eine SMS mit beleidigendem Inhalt (hier: Bezeichnung des Vermieters u.a. als "dumme Kuh" und "Arschloch") sendet, liegt darin eine so erhebliche Vertragsverletzung, daß dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist und er fristlos kündigen kann. Jedoch muß die beleidigende SMS eindeutig dem Mieter zugeordnet werden können (hier: bejaht bei Absendung unter der Rufnummer des Mieters).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737801

IWR 2005, 68

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge