Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen beleidigender SMS des Mieters
Orientierungssatz
Wenn ein Mieter seinem Vermieter eine SMS mit beleidigendem Inhalt (hier: Bezeichnung des Vermieters u.a. als "dumme Kuh" und "Arschloch") sendet, liegt darin eine so erhebliche Vertragsverletzung, daß dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist und er fristlos kündigen kann. Jedoch muß die beleidigende SMS eindeutig dem Mieter zugeordnet werden können (hier: bejaht bei Absendung unter der Rufnummer des Mieters).
Fundstellen
Haufe-Index 1737801 |
IWR 2005, 68 |
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