Rz. 319

Was unter "elektronische Dokumente" im Sinne des § 130a ZPO zu verstehen ist, regelt ab 1.1.2018 die ERVV in Verbindung mit den Ausführungen unter www.justiz.de (bzw. durch Veröffentlichung um Bundesanzeiger) zu den erlaubten Dateiversionen. Bitte beachten Sie daher unbedingt auch "Erlaubte und zwingende Dateiformate" Rdn 321 ff.

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