Entscheidungsstichwort (Thema)
Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit
Leitsatz (amtlich)
Die Einigungsstelle kann auch deswegen offensichtlich unzuständig sein, weil zu dem Mitbestimmungsgegenstand bereits eine abschließende tarifliche Regelung im Sinne des § 87 Abs. 1 Einigungssatz BetrVG vorliegt.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Köln (Urteil vom 31.03.2000; Aktenzeichen 18 BV 195/99) |
Fundstellen
BB 2001, 831 |
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