Entscheidungsstichwort (Thema)
Gleichbehandlung – betriebliche Altersversorgung
Leitsatz (amtlich)
Ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung bei der Gewährung von betrieblicher Altersversorgung kann darin liegen, dass die Leistungen, die eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern erhält, refinanziert werden (ErsatzschulG NRW).
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Bonn (Vorbehaltsurteil vom 14.12.1999; Aktenzeichen 3 Ca 2604/99) |
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI508298 |
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