Entscheidungsstichwort (Thema)

Gleichbehandlung – betriebliche Altersversorgung

 

Leitsatz (amtlich)

Ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung bei der Gewährung von betrieblicher Altersversorgung kann darin liegen, dass die Leistungen, die eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern erhält, refinanziert werden (ErsatzschulG NRW).

 

Normenkette

GG Art. 3; BetrAVG § 1

 

Verfahrensgang

ArbG Bonn (Vorbehaltsurteil vom 14.12.1999; Aktenzeichen 3 Ca 2604/99)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 19.06.2001; Aktenzeichen 3 AZR 557/00)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI508298

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