Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückzahlung von Honorar - Kein Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung

 

Orientierungssatz

1. Ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung ist bei beiderseitigem Rechtsirrtum nicht gegeben.

2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 680/00.

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.03.2000 - 7 Ca 8361/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 3.197,05 DM.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610613

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