Entscheidungsstichwort (Thema)
Entgeltfortzahlung - Tarifauslegung
Leitsatz (redaktionell)
Nach § 14 B Ziffer 2 Manteltarifvertrag für die Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer/-innen des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 13.01.1994 in der Fassung vom 11.10.1996 hat der erkrankte Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 708/00.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.10.1999 - 2 Ca 6352/98 - teilweise abgeändert:
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.09.1997 nach der Vergütungsgruppe IV b BAT/VKA zu vergüten.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Die Revision wird zugelassen.
Fundstellen
Dokument-Index HI610728 |
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