Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung eines nicht öffentlichen Wärmenetzes (nicht öffentliches Gebäudenetz) zur ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens zwei Gebäuden auf dem Grundstück eines Eigentümers, bestehend aus folgenden Komponenten:

  • Wärmeerzeugung, ggf. Wärmespeicherung, Wärmeverteilung,
  • Steuer-, Mess- und Regelungstechnik,
  • Wärmeübergabestationen und sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, zu mindestens 25 % durch erneuerbare Energien erfolgt und kein Öl als Brennstoff eingesetzt wird.

Gefördert wird als Alternative zur Nutzung einer gebäudeindividuellen Heizung ferner der Anschluss bzw. die Erneuerung eines Anschlusses an ein Gebäudenetz, wenn dieses die festgelegten technischen Mindestanforderungen für Gebäudenetze erfüllt, und der Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz, wenn dessen Wärmeerzeugung zu mindestens 25 % durch erneuerbare Energien gespeist wird.

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