Der vollständige steuerliche Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben soll bereits ab dem Jahr 2023 möglich sein. Ursprünglich war das, durch die jährlich steigenden Abzugsmöglichkeiten, erst ab 2025 vorgesehen. Die Änderung hat auch Auswirkungen auf die Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren. Mit dem vollständigen Abzug kann die bisherige Übergangsregelung entfallen[1], sodass der Vollabzug schon beim Lohnsteuerabzug möglich wird. Die Änderung ist bei der Aufstellung der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 berücksichtigt worden.[2]

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