Zu den Aufgaben des Verwalters gehört es unter anderem[1]:

  • Kontakt zum Insolvenzverwalter zu halten,
  • wegen des Ausfalls des Hausgeldes ist ggf. zur Abwendung von Liquiditätsproblemen als weiterer Vorschuss eine Ausfalldeckungssonderumlage zu veranlassen[2],
  • das laufende Hausgeld im weiteren Sinne vom Insolvenzverwalter zu verlangen,
  • die Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Tabelle anzumelden,
  • Aus- und Absonderungsrechte geltend zu machen.
[1] Siehe auch Lüke, ZWE 2010, S. 62, 64 ff.

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