Zu den Aufgaben des Verwalters gehört es unter anderem[1]:
- Kontakt zum Insolvenzverwalter zu halten,
- wegen des Ausfalls des Hausgeldes ist ggf. zur Abwendung von Liquiditätsproblemen als weiterer Vorschuss eine Ausfalldeckungssonderumlage zu veranlassen[2],
- das laufende Hausgeld im weiteren Sinne vom Insolvenzverwalter zu verlangen,
- die Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Tabelle anzumelden,
- Aus- und Absonderungsrechte geltend zu machen.
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