Bei der Versorgung über einen Heizkessel ist der Gesamtverbrauch in der Regel nicht in kWh angegeben, sondern in Litern, Kubikmetern oder Kilogramm. Die zu bestimmende Wärmemenge für das Warmwasser nach § 9 HeizKV wird dagegen in kWh berechnet. Die beiden Verbrauchswerte sind nicht vergleichbar. Deshalb muss die Wärmemenge, die entweder durch einen Wärmezähler erfasst oder durch Formeln errechnet wurde, in kWh umgerechnet werden. Dazu ist die Wärmemenge durch den Heizwert des verwendeten Brennstoffs zu dividieren (§ 9 Abs. 3 HeizKV).

 
  B = Q  
  Hi  
 
Praxis-Beispiel

Berechnunsbeispiel

  • Wärmemenge Q = 100.000 kWh
  • Heizwert Hi für leichtes Heizöl = 10
 
Der Brennstoffverbrauch in Liter, m3 oder kg = Q = 100.000 10.000 l oder m3
Hi 10

Der Heizwert ist vorrangig den Angaben des Brennstofflieferanten zu entnehmen. Steht der Wert nicht zur Verfügung, ist auf den in § 9 Abs. 3 Satz 2 HeizKV aufgelisteten Pauschalwert zurückzugreifen.

 
Brennstoff Heizwert
Leichtes Heizöl 10 kWh/l
Schweres Heizöl 10,9 kWh/l
Erdgas H 10 kWh/m3
Erdgas L 9 kWh/m3
Flüssiggas 13 kWh/kg
Koks 8 kWh/kg
Braunkohle 5,5 kWh/kg
Steinkohle 8 kWh/kg
Brennholz*) (lufttrocken) 4,1 kWh/kg
Holzpellets 5 kWh/kg
Holzhackschnitzel 4 kWh/kg**)

*) In der Praxis wird Holz nach "Ster" oder "Raummeter" und nicht nach Kilogramm verkauft. Der Umrechnungswert lautet je nach Holzart:

  • 1 Raummeter (= 1 Ster) Buche = 500 kg;
  • 1 Raummeter (= 1 Ster) Eiche = 520 kg;
  • 1 Raummeter (= 1 Ster) Kiefer = 450 kg;
  • 1 Raummeter (= 1 Ster) Birke = 450 kg;
  • 1 Raummeter (= 1 Ster) Fichte = 340 kg;
  • 1 Raummeter (= 1 Ster) Esche = 480 kg;
  • 1 Raummeter (= 1 Ster) Pappel = 380 kg.

**) Die Einheit "Schüttraummeter" wird im Zuge der Heizkostennovelle ersetzt durch die Maßeinheit kg.

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