Kurzbeschreibung

Ein klagender Wohnungseigentümer wird unter Geltung des WEMoG stets auch dann anteilig mit den Verfahrenskosten belastet, wenn er das Verfahren gewinnt. Dies kann durch Beschluss ausgeschlossen und der betr. Wohnungseigentümer von der anteiligen Kostentragungspflicht freigestellt werden.

WEMoG

In den äußerst praxisrelevanten wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren der Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsverfahren wird der klagende Wohnungseigentümer künftig stets auch dann anteilig mit den Verfahrenskosten belastet werden, wenn er das Verfahren gewinnt. Folge der gesetzlich angeordneten Passivlegitimation der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nämlich, dass dieser im Fall des Unterliegens die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Da auch der klagende Wohnungseigentümer Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, ist er an diesen Kosten über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel mitbelastet. Dieser Grundsatz galt auch nach alter Rechtslage, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft Verfahrensbeteiligte war. Um diese Kostenbeteiligung zu vermeiden, kann ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

Kostenbefreiung des obsiegenden Klägers einer Beschlussklage

TOP XX Kostenbefreiung des obsiegenden Klägers einer Beschlussklage

Der obsiegende Wohnungseigentümer einer Beschlussklage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird von den infolgedessen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auferlegten Verfahrenskosten in Höhe seines Anteils nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel freigestellt. Eine Kostenverteilung erfolgt also unter sämtlichen Wohnungseigentümern mit Ausnahme des obsiegenden Wohnungseigentümers. Diese Regelung ist nicht auf Kosten anwendbar, die durch eine Nebenintervention auf Klägerseite entstehen. So derartige Kosten gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer festgesetzt werden sollten, sind in die Verteilung dieser Kosten sowohl der Kläger als auch sein(e) Streithelfer eingebunden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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