Wohnungseigentümer K erhebt eine Beschlussersetzungsklage. Das Gericht soll ihn ermächtigen, eine Versammlung einzuberufen. K teilt dem Gericht mit, welche Tagesordnung er versenden will. Dort finden sich 8 Beschlussvorschläge. Das Gesamtinteresse der erwünschten Beschlüsse hat das Amtsgericht unbestritten mit 4.950 EUR bemessen. Auf diesen Wert setzt es auch den Gebührenstreitwert fest. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die erstrebt, den Streitwert allenfalls mit den möglichen Kosten für die Durchführung einer Eigentümerversammlung zu bemessen.

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