Rz. 77
Gemäß Art. R 123–103 C.com. sind dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister die Gründungsunterlagen beizufügen, nämlich
▪ | Gesellschaftsvertrag im Original bei privatschriftlicher Gründung; in Ausfertigung bei notarieller Beurkundung; |
▪ | Kopie der Geschäftsführerbestellung (meist bereits im Gesellschaftsvertrag enthalten); |
▪ | ggf. Sachgründungsbericht bei Sachgründung. |
Rz. 78
Daneben müssen folgende weitere Unterlagen eingereicht werden:
▪ | Nachweis über das Erscheinen der Gründungsanzeige (siehe Rdn 10 f.); |
▪ | Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des/der Geschäftsführer/s nebst Erklärung, dass keine Bestellungshindernisse vorliegen (siehe Rdn 140); |
▪ | (temporäre) Aufenthaltsgenehmigung eines ausländischen Geschäftsführers, es sei denn, er stammt aus einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder hat dauerhaft in Frankreich seinen Wohnsitz; |
▪ | Nachweis über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft (sofern erforderlich; siehe Rdn 159); |
▪ | behördliche Genehmigungen zur Ausübung des Unternehmensgegenstandes (sofern erforderlich; siehe Rdn 33); |
▪ | Nachweis über das Vorhandensein von Geschäftsräumen (z.B. durch Vorlage des Mietvertrags). |
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