Rz. 147

Das einzige zwingend einzurichtende Organ der finnischen Aktiengesellschaft ist der Vorstand (hallitus) (OYL 6:1.1). Er besteht aus 1 bis 5 Mitgliedern (OYL 6:8.1). Wenn der Vorstand weniger als drei Mitglieder hat, ist mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen (OYL 6:8.1). Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, muss er einen Vorsitzenden haben, der in der Regel durch den Vorstand selbst gewählt wird (OYL 6:8.2).

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