Kindesunterhalt

OLG Oldenburg, Hinweisbeschl. v. 26.7.2018 – 4 UF 92/18

Die Kosten für den Besuch einer Privatschule stellen keinen Mehrbedarf beim Kindesunterhalt dar.

Unterhaltsvorschuss

OVG Koblenz, Urt. v. 24.9.2018 – 7 A 10300/18.OVG

Ein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz scheidet aus, wenn die Mutter nicht das ihr Mögliche und Zumutbare unternimmt, um die Person des Kindesvaters bestimmen zu können. Sofern die Mutter im Fall von Geschlechtsverkehr mit einem Unbekannten keine Angaben zur Identifizierung des Kindesvaters machen kann, obliegt es ihr, Nachforschungen zu dessen Person zeitnah nach Bekanntwerden der Schwangerschaft anzustellen.

Unterhaltsregress

BGH, Beschl. v. 19.9.2018 – XII ZB 385/17

a) Beim Unterhaltsregress des Scheinvaters trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des übergegangenen Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen den leiblichen Vater sowie für die von ihm dem Kind erbrachten Unterhaltsleistungen. Der jeweilige gesetzliche Mindestbedarf minderjähriger Kinder muss auch vom neuen Gläubiger nicht dargelegt werden.

b) Der Schuldner hat eine etwa aufgehobene oder eingeschränkte unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit darzulegen und zu beweisen.

Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 17.10.2018 – XII ZB 209/18

Von § 22 VersAusglG erfasst werden solche Versorgungsanrechte, die aufgrund fehlender Ausgleichsreife nicht dem Wertausgleich bei der Scheidung unterliegen, sondern dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleiben, später jedoch in Kapitalanrechte umgewandelt werden.

OLG Bremen, Beschl. v. 16.10.2018 – 5 UF 69/18

Der Halbteilungsgrundsatz gebietet auch den Ausgleich eines sich im Bereich der wirtschaftlichen Bedeutungslosigkeit (hier: einer Monatsrente von 1,06 EUR entsprechender Ausgleichswert) bewegenden einzelnen Anrechts eines Ehegatten in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn der damit für die beteiligten Versorgungsträger verbundene Verwaltungsaufwand neben dem aufgrund des vorzunehmenden Ausgleichs eines bei demselben Versorgungsträger bestehenden weiteren Anrechts des Ehegatten von nicht geringem Ausgleichswert ohnehin anfallenden Verwaltungsaufwand praktisch nicht ins Gewicht fällt.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2.3.2018 – 16 UF 247/16

1. Hat das Familiengericht ein Versorgungsausgleichsverfahren mangels Aufklärbarkeit der Versorgungsanwartschaften mit der Negativentscheidung beendet, dass ein Versorgungsausgleich derzeit nicht stattfinde, handelt es sich bei einem neuen Verfahren auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht um ein Abänderungsverfahren, sondern um ein Erstverfahren.

2. Die materielle Rechtskraft einer vorangegangenen Entscheidung, dass ein Versorgungsausgleich derzeit nicht stattfinde, steht einer erstmaligen Regelung des Versorgungsausgleichs in einem späteren Verfahren nicht entgegen.

OLG Oldenburg, Beschl. v. 21.8.2018 – 13 UF 71/18

Ein Versorgungsträger braucht im Rahmen von §§ 33, 34 VersAusglG einen zwischen den geschiedenen Eheleuten geschlossenen Unterhaltsvergleich nicht hinzunehmen, wenn diese Regelung ihm gegenüber einen materiell-rechtlich nicht gerechtfertigten Nachteil darstellt. Auf eine subjektive Komponente, mithin die Frage, ob die geschiedenen Eheleute bei dem Vergleichsschluss in der Absicht gehandelt haben, den Versorgungsträger zu benachteiligen, kommt es insofern nicht an.

Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 18.4.2018 – 4 UF 240/17, FamRZ 2018, 1675

1. Zur Aufhebung des Sorgeentzugs bei (bereits erfolgter) Rückführung eines Kindes aus der Pflegefamilie in den elterlichen Haushalt, nachdem die Verursachung eines im Elternhaushalt erlittenen Schütteltraumas nicht weiter aufgeklärt werden kann.

2. Eine gegenwärtige Gefährdung des Kindes liegt trotz ungeklärter Verursachung eines erlittenen Schütteltraumas nicht mehr vor, wenn die Eltern durch eingesetzte Hilfen erhebliche Erziehungskompetenzen hinzugewonnen haben, typische Risikofaktoren für eine Überforderungssituation der Eltern nicht (mehr) vorliegen, das Kind älter geworden ist, die Eltern gut mit der Jugendhilfe kooperieren und das Kind die Trennung von den Pflegeeltern aufgrund der guten Beziehung zu den Eltern gut verkraftet hat.

KG, Beschl. v. 11.9.2018 – 13 UF 74/18

Eine von den Eltern seit der Geburt des Kindes im Jahr 2015 kontinuierlich praktizierte Umgangsregelung im Wechselmodell, über die sie später auch eine entsprechende, gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung zum Umgang abgeschlossen haben, kann, wenn sich ein Elternteil von der Vereinbarung lösen will und eine neue Regelung des Umgangs im "Lebensmittelpunkt-Modell" anstrebt, nur abgeändert werden, wenn hierfür triftige, das Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe i.S.v. § 1696 Abs. 1 BGB vorliegen.

OLG Hamm, Beschl. v. 25.5.2018 – 4 UF 154/17

Der Wechsel eines Kindergartens nach Eingewöhnung des Kindes in einen Kindergarten entspricht regelmäßig nicht dem Kindeswohl.

AG Erfurt, Beschl. v. 4.5.2018 – 26 F 1499/27, FamRZ 2018, 1671

1. Beabsichtigt ein Elternteil gegen den Willen des mitsorgeberechtigten Elternteils, mit dem Kind umz...

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