Die Kommunikation mit Mandanten bei nicht persönlichen Gesprächen hat sich von einer Nutzung des Telefon- und E-Mail-Austausches zunehmend zur Verwendung von Videoverhandlungen und Messengerdiensten verschoben. Ob dieser Trend nach der Pandemie anhält, bleibt abzuwarten.

Wie sich die künftige Entwicklung darstellt, ist offen. Dies spiegelt sich vor allem in der Antwort wider, bei der nahezu 2/3 der Teilnehmer entweder noch nicht entschieden haben oder bereits jetzt einen Ausbau der elektronischen Kommunikation ablehnen. Es ist jedoch ebenso gut möglich, dass durch eine zunehmende Digitalisierung in weiteren Teilen der Justiz und der Verwaltung ein Handlungsdruck auch auf Anwaltskanzleien entsteht.

Im Austausch mit Gerichten und Anwaltskollegen nimmt das beA eine zunehmend dominierende Form der Kommunikation ein. Eine vergleichbare Möglichkeit fehlt gegenwärtig noch gegenüber Jugendämtern, Beratungsstellen etc.

In der technischen Ausstattung der Kanzleien sind ganz überwiegend elektronische Anwaltsprogramme im Einsatz. Der Übergang zur digitalen Akte zeichnet sich flächendeckend aber noch nicht deutlich ab.

In der persönlichen Einschätzung gaben etwa ¾ der Teilnehmer ein positives Votum zur zunehmenden Digitalisierung in der familienrechtlichen Arbeit ab. Dabei wird in erster Linie die Effektivitätssteigerung als Grund angeführt. Gleichwohl: Die eher skeptischen Kolleginnen und Kollegen führen das Risiko eines möglicherweise beeinträchtigten Kontaktes zum Mandanten ins Feld.

Autor: Dr. Christian Grabow

Dr. Christian Grabow, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator, Ludwigslust

FF, S. 269 - 271

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