Noch stärker verschiebt sich die Belastung, wenn es sich um ein privilegiertes volljähriges Kind handelt.[90] Auch beim privilegierten volljährigen Kind besteht die anteilige Haftung beider Elternteile.[91] Teilweise wird aber hier der notwendige Selbstbehalt anstelle des angemessenen Selbstbehaltes angesetzt.[92] Dies führt zu einer deutlich stärkeren Mithaftung des geringer verdienenden Elternteils und weiteren Entlastung des anderen Elternteils.
bereinigtes Einkommen des Vaters | 2.200,00 EUR |
bereinigtes Einkommen der Mutter | 1.600,00 EUR |
Bisheriger Unterhalt für minderjähriges Kind (Altersgruppe 3) (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) |
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Bemessung nach | 2.200,00 EUR |
Tabellenbetrag | 402,00 EUR |
abzgl. anteiliges Kindergeld | -77,00 EUR |
Zahlbetrag | 325.00 EUR |
Unterhalt für volljähriges (privilegiertes) Kind (Altersgruppe 4) | |
Bemessung nach | 3.800,00 EUR |
Tabellenbetrag | 555,00 EUR |
abzgl. volles Kindergeld | -154,00 EUR |
Restbedarf des Kindes | 401,00 EUR |
Aufteilung zwischen den Eltern | |
Einkommen Vater | 2.200,00 |
abzgl. notwendiger Selbstbehalt | -900,00 |
Restbetrag Vater | 1.300,00 |
Einkommen Mutter | 1.600,00 |
abzgl. notwendiger Selbstbehalt | -900,00 |
Restbetrag Mutter | 700,00 |
prozentualer Anteil Vater | 65 % |
prozentualer Anteil Mutter | 35 % |
zu zahlen vom Vater | 260,00 EUR |
zu zahlen von der Mutter | 140,35 EUR |
Ersparnis für den Vater gegenüber Minderjährigenunterhalt | 64,35 EUR |
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