Neben den Entgeltpunkten für Beitragszeiten erhalten über die Gesamtleistungsbewertung auch bestimmte beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte und beitragsgeminderte Zeiten ggf. Zuschläge an Entgeltpunkten. Berücksichtigungszeiten erhöhen die Entgeltpunkte nicht unmittelbar, wohl aber dadurch, dass sie den Gesamtleistungswert verbessern.

Schließlich kommen Entgeltpunkte als Zuschläge für bestimmte Sachverhalte hinzu.[1]

Besonderheit der Zuschläge an Entgeltpunkten bei der Rentenberechnung

Zuschläge an Entgeltpunkten, z. B. bei Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung oder für langjährige Versicherung (Grundrente), erhöhen im Rahmen der Rentenberechnung – anders als Entgeltpunkte für Beitragszeiten – nicht den Gesamtleistungswert für die Bewertung von beitragsfreien bzw. beitragsgeminderten Zeiten. Insoweit wirken sich Zuschläge an Entgeltpunkten z. B. nicht auf die Bewertung einer Zurechnungszeit bei einer Erwerbsminderungsrente aus. Die Zuschläge an Entgeltpunkten erhöhen im Anschluss an die Gesamtleistungsbewertung die Summe aller Entgeltpunkte, die Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind, und damit auch die monatliche Bruttorente.

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