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Der Wohnungseigentumsverwalter als Mietvertragsmakler

Dr. Wolf-Dietrich Deckert†
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Normenkette

§ 2 WohnVermG

 

Kommentar

Die Voraussetzungen des Begriffs "Verwalter" im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz sind erfüllt, wenn der Vermittler einer Eigentumswohnung, der auch Verwalter der betreffenden Eigentumsanlage ist, in mehreren Fällen der Wohnungsvermittlung gleichzeitig als Stellvertreter der Wohnungseigentümer/Vermieter den Mietvertrag abgeschlossen hat.

 

Link zur Entscheidung

( LG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.1992, 20 S 77/92= NJW-RR 7/93, 401)

zu Gruppe 4: Wohnungseigentumsverwaltung

Anmerkung:

Im vorliegenden Fall hat das Landgericht einen "institutionalisierten Interessenkonflikt" des Maklers angenommen mit der Folge, dass er unter diesen konkreten Umständen als Verwalter im Sinne des § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz anzusehen war und unberechtigterweise erhaltene Provisionen aus Grundsätzen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzahlen musste. Der beklagte Makler wurde hier nicht nur als Wohnungsvermittler, sondern neben seiner Tätigkeit als WE-Verwalter auch als (Sondereigentums-)Verwalter der vermittelten Wohnung angesehen (vgl. zum Verkaufsmakler auch BGH, Entscheidung v. 26.09.1990, IV ZR 226/89).

Zur Auslegung des Begriffs "Verwalter" im Sinne des Wohnungsvermittlungsgesetzes ist auf die "Verflechtungsrechtsprechung" abzustellen, also die Frage, ob ein vermittelter Vertrag mit einer Person zustande kommt, mit der der Makler "verflochten" ist; dabei wird zwischen einer echten und einer unechten Verflechtung unterschieden.

Von einer echten Verflechtung spricht man, wenn zwischen dem Makler und dem vorgesehenen Partner des Hauptvertrages eine so enge Verbindung besteht, dass der rechtlich bedeutsame Wille des Maklers dadurch fremdbestimmt ist.

Eine unechte Verflechtung kommt in Betracht, wenn auch ohne enge Verbindung einer echten Verflec...

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LG Düsseldorf 20 S 77/92
LG Düsseldorf 20 S 77/92

  Entscheidungsstichwort (Thema) Verwaltung von Wohnungseigentum und Mietmaklertätigkeit  Leitsatz (redaktionell) Die Voraussetzungen des Begriffs "Verwalter" iSd WoVermittG § 2 Abs 2 S 1 Nr 2 (juris: WoVermRG) sind erfüllt, wenn der Vermittler einer ...

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