In § 150a Abs. 9 SGB XI ist geregelt, dass die Länder und Pflegeeinrichtungen den gestaffelten Corona-Pflegebonus aufstocken können. Die Länder regeln die Verfahren.

Hinsichtlich des möglichen Aufstockungsbetrages und des Auszahlungsverfahrens sind die jeweiligen landeseigenen Regelungen sowie die Regelungen der Einrichtungen zu beachten.

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