Begriff

Leistungsberechtigte sind Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Der Begriff "Hilfebedürftige" wurde wegen der damit verbundenen Stigmatisierung aufgegeben. Gleichwohl ist Hilfebedürftigkeit als auch die Erwerbsfähigkeit Voraussetzung für den Anspruch.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Leistungsberechtigung ist in § 7 SGB II geregelt.

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