Rn 54
Beantragt der Insolvenzverwalter Prozesskostenhilfe, muss er gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO darlegen, dass die Anwaltskosten aus der Insolvenzmasse nicht getragen werden können, etwa weil Masseunzulänglichkeit vorliegt[143], und dass auch den am Insolvenzverfahren Beteiligten eine Übernahme der Kosten nicht zumutbar ist[144].
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen