Rn 39

Der Begriff der Personalstruktur ist nicht mit dem der Altersstruktur gleichzusetzen, sondern, da dem Schuldner oder Betriebserwerber ein funktions- und wettbewerbsfähiges Arbeitnehmerteam zur Verfügung stehen soll, in einem umfassenderen Sinn zu verstehen.[81] Zulässige Kriterien bei der Sozialauswahl sind somit auch die Ausbildung und Qualifikation der Arbeitnehmer. Im Rahmen der Sozialauswahl dürfen somit neben Altersgruppen auch Qualifikationsgruppen gebildet werden; auch eine Altersgruppenstaffelung innerhalb der Qualifikationsgruppen ist zulässig.[82] Die Funktionsfähigkeit eingespielter Teams darf ebenfalls berücksichtigt werden.[83]

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