Leitsatz (redaktionell)

Bei unberechtigter Untervermietung ist der Mieter nicht verpflichtet, dem Vermieter den gezogenen Untermietzins herauszugeben.

 

Normenkette

BGB §§ 549, 687 Abs. 2, § 812 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 538044

NJW 1964, 1853

NJW 1964, 2296

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge