Rz. 167

Wenn das Betriebsvermögen aus unbebauten und bebauten Grundstücken, aus Maschinen und Anlagen besteht, so werden diese von der Katasterverwaltung jährlich in einem ermittelten Katastereinkommen ("revenu cadastral/kadastraal inkomen") festgesetzt und auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage eine jährliche Steuerzahlung ("précompte immobilier/onroerende voorheffing") erhoben (Art. 251 ff. EStG). Der Steuersatz beträgt 1,25 % (1,823 % in der Region Flandern für das Veranlagungsjahr 2019) zuzüglich der Provinz- und Gemeindezuschläge (Art. 255 EStG). In bestimmten Fällen besteht ein Recht auf Minderung dieser jährlichen Steuerzahlung.

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