Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsentscheid: Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Vorrang der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung vor anderslautenden rechtsgeschäftlichen Bestimmungen gemäß § 2 der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten gilt auch für einen Pauschalmietzins (sogenannte Warmmiete), den die Parteien vor Inkrafttreten der Verordnung vereinbart haben.

 

Normenkette

HeizkostenV § 2

 

Verfahrensgang

LG München I

 

Fundstellen

Haufe-Index 537942

BayObLGZ 1988, 222

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