Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragsrechtliche Beurteilung des geldwerten Vorteils aus verbilligten Mahlzeiten
Leitsatz (amtlich)
1. Essensverbilligungen sind nicht lohnsteuerfrei nach §§ 1 und 2 ArEV.
2. Beitragspflicht entfällt nicht dadurch, daß der Arbeitgeber sie zunächst nicht beachtet und die Lohnsteuer lediglich nachträglich aus Vereinfachungsgründen in pauschaler Form erhoben wird.
3. Ist der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Aufzeichnung beitragsrelevanter Daten nicht nachgekommen, so ist der Erlaß eines Summenbescheides zulässig.
Orientierungssatz
Schuldhaft iS der Verletzung der Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten handelt der Arbeitgeber auch dann, wenn die steuerrechtliche Behandlung von verbilligten Mahlzeiten noch Gegenstand eines Revisionsverfahrens vor dem BFH ist, der BFH aber früher schon iS der Finanzverwaltung entschieden hatte.
Fundstellen
Dokument-Index HI1662671 |
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