Entscheidungsstichwort (Thema)

Treuwidrige -"ungehörige"- Kündigung

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung, die - bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende - am 23.12. zur Post gegeben wird und dem Mitarbeiter (verheiratet, 2 schulpflichtige Kinder) am Nachmittag des 24.12. in der Privatwohnung zugeht, verstößt gegen Treu und Glauben und ist daher rechtsunwirksam.

 

Normenkette

BGB § 242; KSchG § 1 Abs. 2

 

Fundstellen

ARST 1988, 52-53 (LT)

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