Entscheidungsstichwort (Thema)
Treuwidrige -"ungehörige"- Kündigung
Leitsatz (redaktionell)
Eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung, die - bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende - am 23.12. zur Post gegeben wird und dem Mitarbeiter (verheiratet, 2 schulpflichtige Kinder) am Nachmittag des 24.12. in der Privatwohnung zugeht, verstößt gegen Treu und Glauben und ist daher rechtsunwirksam.
Normenkette
Fundstellen
ARST 1988, 52-53 (LT) |
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