Bei Arbeitslosen, die während des Bezugs von Arbeitslosengeld ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig erkranken oder stationär behandelt werden, wird das Arbeitslosengeld – vergleichbar der Entgeltfortzahlung – im Wege der Leistungsfortzahlung bis zu 6 Wochen fortgezahlt. Im Anschluss besteht grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.[1]

Eine Leistungsfortzahlung erfolgt auch, wenn der Arbeitslose sein erkranktes Kind zu beaufsichtigen, zu betreuen oder zu pflegen hat. Voraussetzung ist, dass das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist. Die Dauer dieser Leistungsfortzahlung ist für jedes Kind auf 10 Tage, längstens jedoch insgesamt auf 25 Tage, bei Alleinerziehenden auf 20 Tage, längstens jedoch insgesamt auf 50 Tage in jedem Kalenderjahr begrenzt.[2]

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