Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten:
1. |
mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist: |
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laufende Nummer |
Straftat |
Vorschriften |
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1.1 |
Fahrlässige Tötung |
§ 222 StGB |
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1.2 |
Fahrlässige Körperverletzung |
§ 229 StGB |
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1.3 |
Nötigung |
§ 240 StGB |
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1.4 |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr |
§ 315b StGB |
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1.5 |
Gefährdung des Straßenverkehrs |
§ 315c StGB |
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1.6 |
Verbotene Kraftfahrzeugrennen |
§ 315d Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2, 4 und 5 StGB |
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1.7 |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort |
§ 142 StGB |
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1.8 |
Trunkenheit im Verkehr |
§ 316 StGB |
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1.9 |
Vollrausch |
§ 323a StGB |
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1.10 |
Unterlassene Hilfeleistung |
§ 323c StGB |
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1.11 |
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins |
§ 21 StVG |
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1.12 |
Kennzeichenmissbrauch |
§ 22 StVG |
2. |
mit zwei Punkten: |
2.1 |
folgende Straftaten, soweit sie nicht von Nummer 1 erfasst sind: |
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laufende Nummer |
Straftat |
Vorschriften |
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2.1.1 |
Fahrlässige Tötung, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist und die Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde |
§ 222 StGB |
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2.1.2 |
Fahrlässige Körperverletzung, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist und die Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde |
§ 229 StGB |
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2.1.3 |
Nötigung, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist und die Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde |
§ 240 StGB |
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2.1.4 |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr |
§ 315b StGB |
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2.1.5 |
Gefährdung des Straßenverkehrs |
§ 315c StGB |
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2.1.6 |
Verbotene Kraftfahrzeugrennen |
§ 315d Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2, 4 und 5 StGB |
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2.1.7 |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort |
§ 142 StGB |
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2.1.8 |
Trunkenheit im Verkehr |
§ 316 StGB |
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2.1.9 |
Vollrausch, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist und die Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde |
§ 323a StGB |
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2.1.10 |
Unterlassene Hilfeleistung, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist und die Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde |
§ 323c StGB |
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2.1.11 |
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins |
§ 21 StVG |
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2.1.12 |
Kennzeichenmissbrauch, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist und die Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde |
§ 22 StVG |
2.2 |
folgende besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten: |
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laufende Nummer |
Ordnungswidrigkeit |
laufende Nummer der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat) |
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2.2.1 |
Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt |
241, 241.1, 241.2 |
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2.2.2 |
Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels geführt |
242, 242.1, 242.2 |
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2.2.3 |
Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten |
9.1 bis 9.3, 11.1 bis 11.3 jeweils in Verbindung mit 11.1.6 bis 11.1.10 der Tabelle 1 des Anhangs (11.1.6 nur innerhalb geschlossener Ortschaften), 11.2.5 bis 11.2.10 der Tabelle 1 des Anhangs (11.2.5 nur innerhalb geschlossener Ortschaften) oder 11.3.6 bis 11.3.10 der Tabelle 1 des Anhangs (11.3.6 nur innerhalb geschlossener Ortschaften) |
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2.2.4 |
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten |
12.6 in Verbindung mit 12.6.3, 12.6.4 oder 12.6.5 der Tabelle 2 des Anhangs sowie 12.7 in Verbindung mit 12.7.3, 12.7.4 oder 12.7.5 der Tabelle 2 des Anhangs |
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2.2.5 |
Überholvorschriften nicht eingehalten |
19.1.1, 19.1.2, 21.1, 21.2 |
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2.2.5a |
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet |
50, 50.1, 50.2, 50.3 |
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2.2.6 |
Auf der durchgehenden Fahrbahn von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren |
83.3 |
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2.2.7 |
Als Fahrzeugführer Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht oder trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert |
89b.2, 244 |
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2.2.8 |
Als Kraftfahrzeugführer rotes Wechsellichtzeiche... |