Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten:
1. |
mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist:
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2. |
mit zwei Punkten: |
2.1 |
folgende Straftaten, soweit sie nicht von Nummer 1 erfasst sind:
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2.2 |
folgende besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten:
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