In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Für das Gericht ergibt sich diese Pflicht im Hinblick auf das sogenannte"Stechuhr-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus einer unionsrechtskonformen Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Weiterführende Informationen zu der Begründung finden Sie auf dem Haufe Portal Recht

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