Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) v. 10.8.2021, BGBl. 2021 I, 3436) und tritt im Wesentlichen zum 1.1.2024 in Kraft.

Besonders interessant für Rechtsanwälte ist die im Gesetzesvorhaben verankerte Wahlfreiheit für Freiberufler: Künftig sollen diese sich aussuchen können, in welcher Rechtsform sie sich zusammenschließen wollen (siehe dazu auch die Reform der BRAO, s.u. Tz. 2). Das eröffnet Freiräume für berufsübergreifende Zusammenschlüsse und Integration digitaler Instrumente wie Legal Tech. Insbesondere wird dann die GmbH & Co. KG zu einer für Anwälte interessanten Option.

Mit dem Gesetz soll insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet und aus diesem Anlass das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaft insgesamt an die Bedürfnisse eines modernen Wirtschaftslebens angepasst werden.

Mehr zu diesem Thema: Gesellschaftsrechtliche Neuerungen durch das MoPeG

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