Der Beklagte war in dem angefochtenen Urteil zur Zahlung von 841,09 EUR, von monatlich weiteren 376,26 EUR ab Juli 2016 bis zur Räumung und Herausgabe sowie zur Räumung und Herausgabe der streitbefangenen Wohnung verurteilt worden.

Dagegen hatte der Beklagte Berufung eingelegt. Das OLG hat die Berufung zurückgewiesen und den Streitwert auf bis 22.000,00 EUR festgesetzt.

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