Der neugewählte Vorsitzende des BRAK-Ausschusses, Dr. Wulf Albach, gab anschließend einen Überblick über die zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetze und jene, die mittlerweile zum 1.10.2021 in Kraft getreten sind.

Es folgte eine durchaus kritische Auseinandersetzung sowohl mit den neuen Gesetzen als auch mit der aktuellen Rspr. des BGH zum sogenannten Legal Tech und zur Stellung der Anwaltschaft auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt.

Diskutiert wurde ferner die Frage, auf welchem Wege man nach dem soeben verabschiedeten Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) noch weitere Verbesserungen herbeiführen könne. Es bestand Einigkeit darüber, dass es jedenfalls ein Ziel des weiteren Vorgehens sein müsse, in jeder Legislaturperiode eine Gebührenanpassung in Angriff zu nehmen.

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