Aufwendungen eines Sachverständigen für eine Bahncard 100 sind – jedenfalls während deren Gültigkeitsdauer – auch nicht anteilig als Reisekosten erstattungsfähig.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.4.2009–10 W 32/09

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge